Musikfördervereins Kirchweidach
Geschäftsordnung des MFV Kirchweidach 1997 e.V.
Aufgaben, Kompetenzen und Zusammenarbeit von Vorstand, Lehrern, Gemeinde
Verwendung der Mitgliedsbeiträge
Die Beiträge der Mitgliedschaften werden ausschließlich zur
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Förderung der Mitglieder, durch prozentuale Beitragserstattung
- Beschaffung und Instandhaltung der Instrumente
- Beteilung an den laufenden Kosten sowie Reparaturen und Instandhaltung des Kooperatorhauses.
(Der MFV ist einer der Hauptnutzer des Kooperatorhauses)
- Unfallversicherung
verwendet.
Aufgaben des Vorstandes:
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Organisation des Vereins auf Grundlage der Satzung
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Öffentlichkeitsarbeit des Vorstandes (Werbung und Pressearbeit)
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Verteilung der Finanzmittel
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Verhandlungsführung mit Lehrern, Eltern, Gemeinde
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Beratung der Eltern
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Vermittlung der Schüler an Lehrkräfte
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Durchführung von Lehrerkonferenzen
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Vermittlung von Lehrern
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Kontaktpflege zu anderen pädagogischen und künstlerischen Einrichtungen
Aufgaben der Lehrer
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Jeder Lehrer fördert seine Schüler eigenverantwortlich und schließt selber Verträge
mit den Eltern/Schülern ab, die halbjährige Kündigungsfrist und 36 Wochenstunden
im Jahr garantieren müssen.
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Jeder Lehrer nimmt an selbständigen Fortbildungen teil oder gibt Konzerte.
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Die Mitgliedschaft der Lehrer im MFV ist notwendig. (Gründe: Förderung,
Werbung, Erstattung von GEMA-Gebühren, Bereitstellung von Räumlichkeiten).
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Die Lehrkräfte nehmen an Veranstaltungen des Musikfördervereins teil, insbesondere
am alljährlichen Hauptkonzert.
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Es werden von Zeit zu Zeit Lehrerkonferenzen mit dem Vorstand abgehalten. Wer
diesen fernbleibt, muss sich zuvor mindestens fernmündlich entschuldigen.
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Jeder Lehrer hat die Pflicht, seinen (neuen) Schülern Beitrittserklärungen auszuhändigen
und dem Vorstand Rückmeldung darüber zu geben. Außerdem soll
jeder Lehrer zu Schuljahresbeginn eine Liste aller seiner Schüler abgeben.
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Förderanträge und anderes Infomaterial des Vereins sollen von den Lehrern an alle
Schüler weitergegeben werden.